Schaden beim Umzug: Was tun und wer haftet

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Schaden beim Umzug: Was tun und wer haftet

Auch bei guter Planung kann beim Umzug etwas kaputtgehen. Entscheidend ist, wie Sie dokumentieren, melden und Ihre Rechte wahren.

Schäden vermeiden und trotzdem vorbereitet sein

Die meisten Schäden entstehen durch ungenügende Verpackung, überladene Kisten und enge Wege. Mit gutem Material und geschultem Personal sinkt das Risiko deutlich, ist aber nie null. Deshalb gehört zur Planung die Frage, was im Schadenfall gilt. Klären Sie vor der Beauftragung Haftung, Versicherung und Meldefristen und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.

Sofortmassnahmen bei einem Schaden

1

Nicht weiter bewegen

Beschädigtes Möbelstück oder Kiste stehen lassen.

2

Fotografieren

Schaden, Verpackung und Umgebung fotografieren.

3

Team informieren

Den Teamleiter oder die Teamleiterin sofort verständigen.

4

Schaden notieren

Schriftlich festhalten, was, wo und wann beschädigt wurde.

5

Meldefrist beachten

Schaden innert der vereinbarten Frist schriftlich melden.

Haftung der Umzugsfirma

Die Umzugsfirma haftet für Schäden, die sie schuldhaft verursacht. Die Haftung kann in den Geschäftsbedingungen begrenzt sein, etwa pro Stück oder pro Umzug. Lesen Sie die Bedingungen und fragen Sie nach Haftungsgrenzen und Ausnahmen. Für besonders wertvolle Gegenstände wie Instrumente oder Tresore lohnt sich eine Zusatzversicherung, vgl. Klaviertransport und Tresor- und Schwerguttransport.

Eigene Versicherung prüfen

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihren Sachen manchmal auch beim Transport, oft aber nur mit Einschränkungen. Prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie den Versicherer. Wer selbst umzieht, trägt das Risiko oft selbst oder über die Haftpflicht gegenüber Dritten. Weitere Hinweise finden Sie im Beitrag Versicherung beim Umzug: Hausrat, Haftpflicht und Transportschäden.

Schaden am Gebäude

Kratzer im Treppenhaus, beschädigte Türen und Böden fallen unter die Haftung desjenigen, der sie verursacht. Informieren Sie die Verwaltung bei grösseren Schäden und halten Sie Fotos bereit. Böden und Wände können vorab mit Abdeckmaterial geschützt werden. Klären Sie, wer das Schutzmaterial stellt.

Wenn die Firma nicht reagiert

Reagiert die Firma nicht, schicken Sie ein eingeschriebenes Schreiben mit Schadenmeldung und Frist. Weitere Schritte sind Schlichtungsstellen, Konsumentenorganisationen oder eine Rechtsberatung. Bewahren Sie Offerte, Auftragsbestätigung, Fotos und Korrespondenz auf. Beschreiben Sie den Vorgang sachlich.

Vorbeugen bei der Auswahl der Firma

Seriöse Firmen nennen Haftung und Versicherung offen. Prüfen Sie dies beim Vergleich, vgl. Umzugsofferten einholen und Umzugsfirmen vergleichen. Mehr zu den Merkmalen einer guten Firma lesen Sie unter Seriöse Umzugsfirma erkennen: Merkmale und Warnzeichen.

Weiterführende Seiten

Passende Leistungen und weitere Beiträge zum Thema:

Häufige Fragen

Bis wann muss ich einen Schaden melden

Beachten Sie die Frist in den Bedingungen. Melden Sie Schäden möglichst sofort schriftlich.

Zahlt meine Hausratversicherung

Das hängt von der Police. Fragen Sie beim Versicherer nach Transportschäden.

Was tun, wenn die Firma ablehnt

Ein eingeschriebener Brief mit Frist, danach Schlichtung oder Rechtsberatung.